Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Zweite Änderung der Satzung der Volkssternwarte Adolph Diesterweg Radebeul


Der Stadtrat hat sich mit seinem Grundsatzbeschluss SR 53/22-19/24 vom 12.10.2022 hin-
sichtlich des Umgangs mit der Inflation hinsichtlich der Festlegung der eigenen städtischen
Entgelte sowie der Ausreichung städtischer Zuschüsse an Dritte positioniert.

Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in Umsetzung seines Grundsatzbe-
schlusses zur Festlegung städtischer Entgelte und Zuschüsse (SR 53/22-19/24) die als An-
lage 2 beigefügte Zweite Änderung der Satzung der Volkssternwarte „Adolph Diesterweg“
Radebeul (Sternwartensatzung).

Der Zieldeckungsrad entsprechend des vorstehend benannten Grundsatzbeschlusses be-
trägt für die Sternwarte 30 Prozent.


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Beratungsfolge:

    SR 11/23-19/24
  • 15.03.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen