Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Geschäftsbesorgungsvertrag Touristischer Informationspunkt Radebeul West


Wie bereits in der Grundsatzentscheidung des Stadtrates zur Struktur der
touristischen Gästebetreuung in Radebeul erkannten und im Beschluss BKSA 01/16
– 14/19 bestätigten Notwendigkeit eines Touristischen Informationspunktes in
Radebeul West zeigten auch die Erfahrungen der Praxis sowie die Untersuchungen
im Rahmen der Leitbild-Erstellung durch die Händlerschaft im Sanierungsgebiet,
dass ein Touristischer Informationspunkt in Radebeul West notwendig ist.

Beschluss:


Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt in weiterer Umsetzung der
Grundsatzentscheidung des Stadtrates zum zukünftigen Standort der Radebeuler
Tourist-Information sowie zur Struktur der touristischen Gästebetreuung (SR 21/13-
09/14 vom 29.05.2013) und analog zum Geschäftsbesorgungsvertrag zum Betreiben
des touristischen Servicepunkts in der Hoflößnitz und Auslobung der Betreibung
eines weiteren in Radebeul-Kötzschenbroda (BKSA 01/16-14/19) den Abschluss
eines Geschäftsbesorgungsvertrages zum Betreiben eines touristischen
Servicepunktes der Stadt Radebeul als integraler Bestandteil des
Sanierungskonzeptes bzw. des Händlerleitbildes in Radebeul Kötzschenbroda der
Redaktions- und Verlagsgesellschaft Elbland mbH anzutragen. Der
Geschäftsbesorgungsvertrag soll im Jahr 2022 evaluiert werden.




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Beratungsfolge:

    BKSA 04/20-19/24
  • 26.05.2020 - BKSA - Entscheidung
  • 23.06.2020 - BKSA - Entscheidung

Anlagen