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Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB für das Bauvorhaben: Neubau Schillerhort Radebeul Los 06 - Fassadenarbeiten



Das Bauvorhaben „Neubau Schillerhort Radebeul, Los 06 – Fassadenarbeiten“ wurde gemäß
§ 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich ausgeschrieben und am 15.11.2019 auf der Vergabeplattform
von eVergabe.de, am 18.11.2019 auf den vergabeplattformen von Vergabe24.de und Bund.de
sowie im Sächsischen Ausschreibungsblatt Nr. 46/2019 vom 15.11.2019 veröffentlicht.

Zum geforderten Leistungsumfang gehören die Herstellung der Fassadenbekleidung als vor-
gehängte, hinterlüftete Fassade aus Hochdruck-Schichtpressstofftafeln mit sichtbarer Befesti-
gung auf einer vorhandenen, vom Auftragnehmer vorher zu errichtenden, Unterkonstruktion.
Die Tafeln werden dabei streifenförmig in drei verschiedenen Breiten in der Farbe Lime Green
ausgeführt. Ebenfalls zum Leistungsumfang gehört eine hinter der Vorhang-Fassade aufzu-
bringende Mineralwolleplatten-Wärmedämmung.

Die Vergabeunterlagen wurden von 20 Firmen abgefordert. Von diesen haben sich 12 Firmen
konkret an der Ausschreibung durch Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Es fand eine schriftliche Angebotsaufklärung statt. Darüber hinaus wurde mit dem Mindest-
bieter am 23.01.2020 ein Bietergespräch zur Aufklärung des Angebotsinhaltes durchgeführt.

Die Firma Gurr Abdichtungstechnik GmbH aus Niepars ist bislang noch nicht für die Stadt-
verwaltung Radebeul tätig gewesen. Sie konnte aber anhand von vergleichbaren Referenzen
ihre Leistungsfähigkeit nachweisen.

Die Kostenschätzung des beauftragten Architekturbüros O + M Architekten aus Dresden vom
04.11.2019 ergab eine geschätzte Bruttoauftragssumme in Höhe von 318.883,17 €.




Beschluss:



Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2020, den
Auftrag für das Bauvorhaben „Neubau Schillerhort Radebeul, Los 06 – Fassadenarbeiten“ an
folgende Firma zu vergeben:

Gurr Abdichtungstechnik GmbH
Gartenstr. 9
18442 Niepars

zu einer geprüften Angebotssumme von 339.286,96 Euro (brutto).

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nach-
prüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabe-
verfahren beanstandet hat.


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Beratungsfolge:

    SR 13/20-19/24
  • 26.02.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen