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Aussetzung des Vollzugs des Ankaufs des Grundstücks Meißner Straße 99


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.03.2020 über den Ankauf des Grundstücks
entschieden, um es als Vorplatz für das Karl-May-Museum zu entwickeln. Eine Auskunft des
Oberbürgermeisters zum Stant der Planungen des Karl-May-Museums, der zu erwartenden
Kosten für die Stadt und einer erwarteten Antragstellung für Fördermittel ist nicht erfolgt.

Mit Presseveröffentlichungen ab dem 09.05.2020 (beispielhaft MDR vom 10.05.2020, Anlage
1; Sächsische Zeitung vom 11.05.2020, Anlage 2; Bildzeitung vom 10.05.2020, Anlage 3)
wurde nunmehr bekannt, dass der bisherige Geschäftsführer des Karl-May-Museums gGmbH,
Dr. Christian Wacker, bereits im Februar 2020 gekündigt hat und das Museum Ende Mai 2020
verlassen wird. Dieser erhebt schwere Vorwürfe gegen Kuratorium und Vorstand der Stiftung
(offener Brief von Christian Wacker an die Karl-May-Gesellschaft vom 08.05.2020, Analge 4).
Vorstandsmitglieder der Stiftung sind zwischenzeitlich zurückgetreten, bzw. haben den Vorsitz
niedergelegt, die Mitarbeiter des Museums schließen sich der inhaltlichen Kritik, ebenso wie
der Förderverein des Museums an.

Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung der Vorwürfe sind allein durch die nunmehr
öffentlich gewordenen inhaltlichen und personellen Verwerfungen in Stiftung und Museum die
Zukunftspläne für Neubau und Neukonzeption in akuter Gefahr. Die Planungen werden sich
zumindest weiter verzögern. Der Oberbürgermeister hatte bereits in der Sitzung vom
18.03.2020 Kenntnis von der Kündigung des Geschäftsführers ohne jedoch den Stadtrat
zumindest nichtöffentlich hiervon zu unterrichten.

Die vom Geschäftsführer, Dr. Christian Wacker, in seinem öffentlichen Brief (veröffentlicht am
08.05.2020) nunmehr erhobenen Vorwürfe schließen, wenn sie sich bewahrheiten sollten, eine
erwartete Förderung des Bundes und auch des Landes für Neubau und Neukonzeption des
Museums aus. Wie nunmehr bekannt wurde, hat die Stiftung vor Stellung der Förderanträge
und Genehmigung eines vorzgezogenen Maßnahmebeginns einen Generalplanervertrag
abgeschlossen. Ein derartiger Maßnahmebeginn, ohne vorherige Genehmigung durch den
Fördermittelgeber, schließt grundsätzlich eine öffentliche Förderung nach den
Fördergrundsätzen des Bundes und der Länder aus. Ob die vergleichsweise Einigung der
Stiftung mit dem Planungsbüro die Förderschädlichkeit beseitigt, ist nach Auffassung des
Geschäftsführers und auch früherer Vorstandsmitglieder der Stiftung zweifelhaft.

Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob Neubau und Neukonzeption des Museums in den
nächsten Jahren ausgeführt werden können. Die Notwendigkeit des Ankaufs des
Tankstellengrundstücks, um es als Vorplatz des Museums zu entwickeln, entfiele damit.

Aus Sicht der Stadtverwaltung muss ein Ankauf des Grundstücks bis 2021 erfolgen, da dann
der Durchführungszeitraum für das Fördergebiet endet und andernfalls Fördermittel aus dem
Städtebauförderprogramm verloren gingen. Damit besteht keine akute Notwendigkeit, die
Tankstelle zu kaufen, bevor nicht der Stadtrat die Gelegenheit hatte, die Neubau- und
Neukonzeptionspläne und deren beabsichtigte Finanzierung durch die Karl-May-Stiftung zu
prüfen und zu bewerten. Die Stadt finanziert die Stiftung derzeit mit 100.000 Euro pro Jahr,
zudem wird nach Auskunft des Oberbürgermeisters eine nennenswerte Beteiligung der Stadt
als Sitzkommune an den Neubauplänen der Stiftung erwartet.

Nach dem beantragten Beschluss, die Durchführung des Ankaufsbeschlusses auszusetzen,
ist die Karl-May-Stiftung aufzufordern, Neubau- und Neukonzeptionspläne einschließlich
Kostenschätzungen, einen Zeitplan über die beabsichtigte Ausführung, sowie Belege
vorzulegen, die einen forderschädlichen Maßnahmebeginn ausschließen.

Danach kann der Stadtrat entscheiden, ob der Ankaufsbeschluss vom 18.03.2020
durchzuführen ist.

Ausdrücklich erklären die Unterzeichner, dass sie anstelle einer Sondersitzung auch mit

Beschluss:


Die Bürgerforum/Grüne/SPD-Fraktion beantragt die unverzügliche Einberufung des
Stadtrates gemäß § 36 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO. Als Tagesordnungspunkt ist die
Aussetzung des Stadtratsbeschlusses SR 17/20-19/24) über Ankauf und Entschädigung der
Araltankstelle (Meißner Straße 99, 01445 Radebeul) bis zu einer erneuten Beschlussfassung
durch den Stadtrat aufzunehmen.




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Beratungsfolge:

    SR 47/20-19/24
  • 20.05.2020 - SR - Entscheidung

Anlagen