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Zweiter Zuwendungsvertrag JuCo



Mit Beschluss SR 39/19-14/19 wurde neben dem Mietvertrag für das Weiße Haus ein
Zuwendungsvertrag mit der JuCo gGmbH (JuCo) zur Erbringung von Leistungen der
Jugendhilfe geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2023.
Ursache für die Laufzeit war der Jugendhilfeplan des Landkreises Meißen, der bis zum

Beschluss:



Der Stadtrat vom 18.10.2023 beschließt den Zweiten Zuwendungsvertrag mit der JuCo
gGmbH entsprechend Anlage 1 mit der Laufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027.




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Beratungsfolge:

    SR 56/23-19/24
  • 18.10.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen