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Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Hortkindern aus Radebeul-Wahnsdorf im Schulhort der Grundschule Reichenberg, Gemeinde Moritzburg


Um die Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Radebeul-Wahnsdorf, Schulstraße 2, in Träger-
schaft der Volkssolidarität dauerhaft mit der jetzigen Kapazität betreiben zu können, wären
erhebliche Investitionskosten zu tätigen. Zudem würde es die aus der Dichte der öffentlichen
Aufgaben (Ortschaftszentrum, Feuerwehr, Kindertagesstätte) auf geringer Fläche resultie-
renden Konfliktpotenziale erhöhen. Zur Lösung wurden in der vergangenen Jahren wieder-
holte Planungsanläufe genommen. Diese scheiterten letztlich an ungelösten Nutzungskon-
flikten bzw. an den hohen Kosten.
Zwischenzeitlich hat sich die Situation für die Hortkinder aus Radebeul-Wahnsdorf jedoch
wesentlich verändert:
Eine größere Anzahl der Kinder besuchte schon im vergangenen Schuljahr den Hort in Trä-
gerschaft der AWO im Moritzburger Ortsteil Reichenberg. Seit diesem Schuljahr sogar alle
Kinder, so dass das Vorhalten von Hortkapazitäten in Wahnsdorf nicht mehr erforderlich ist.
Durch den stündlichen Busverkehr zwischen Reichenberg und Wahnsdorf ist der Transport
der Kinder im Nachmittagsbereich gut geregelt.
Durch die Betreuung der Hortkinder in Reichenberg können die Kinder die dortigen Ganz-
tagsangebote problemlos nutzen und können schon kurz nach Schulschluss das Mittages-
sen einnehmen. Zudem wird die soziale Integration der Kinder im Klassenverbund befördert.
Damit ist der zur Deckung des Hortbedarfs ursprünglich geplante Kapazitätsausbau in
Wahnsdorf nicht mehr notwendig. Dies befördert zum einen die Minimierung der Nutzungs-
konflikte am Standort und zum anderen leistet dies ein Beitrag zur Kapazitätsanpassung der
Radebeuler Kindertagesstättenlandschaft an den auf Grund demografischer Faktoren ver-
minderten Bedarf.
Die Finanzierung der Hortplätze ist in der Sächsischen Kindertageseinrichtungen-Finanzie-
rungsverordnung geregelt.
Die Zweckvereinbarung soll vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehör-
de zum 01.08.2022 in Kraft treten.
Der Gemeinderat Moritzburg und der Stadtrat Radebeul beschließen dazu eine identische
Vorlage.




Anlage:
- Entwurf Zweckvereinbarung




Beschluss:



Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung mit der Gemeinde
Moritzburg über die Aufnahme von Hort-Kindern aus Radebeul-Wahnsdorf im Schulhort der Grund-
schule Reichenberg, Gemeinde Moritzburg zu. Die Zweckvereinbarung tritt vorbehaltlich der Geneh-
migung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zum 01.08.2022 in Kraft.




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Beratungsfolge:

    SR 48/21-19/24
  • 15.12.2021 - SR - Entscheidung

Anlagen