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Kalkulation zur Festsetzung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege ab 01.01.2018


Mit dem Beschuss BKSA 04/17-14/19 wurde die laufende Geldleistung in der
Kindertagespflege je Monat und Kind, welches 9h täglich betreut wird, zum 01.01.2018 auf
524 EUR festgesetzt.

Beschluss:



Der BKSA beschließt die Kalkulation für die laufende Geldleistung ab 01.01.2018 laut
Anlage 2 und rundet den Zahlbetrag auf 524 EUR je Monat und Kind bei einer 9 stündigen
Betreuung auf.




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Beratungsfolge:

    BKSA 07/21-19/24
  • 23.11.2021 - BKSA - Entscheidung

Anlagen