Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Grundsatzentscheidung zur Vereinssportförderung bei Nutzung von Anlagen der Stadtbäder und Freizeitanlagen Radebeul GmbH


Die aktuelle Förderung des Vereinssports ist sowohl für die Öffentlichkeit, den Stadtrat als
auch für die Vereine intransparent. Im städtischen Haushalt wird nur ein geringer Betrag (für
2023 in Höhe von 11.300 Euro) als direkte Sportförderung ausgewiesen.

Beschluss:



Der Stadtrat Radebeul beschließt die Vereinssportnutzung von Anlagen der Stadtbäder und Frei-
zeitanlagen Radebeul GmbH (kurz: sbf GmbH) ab dem 2. Halbjahr 2024 finanztechnisch umzustellen.
Zukünftig sollen die ermäßigten Nutzungsentgelte für die Vereine nicht mehr mittels einer indirekten
Vereinssportförderung über die Bezuschussung der sbf GmbH finanziert werden, sondern durch eine
direkte Vereinssportförderung



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Beratungsfolge:

    SR 27/24-19/24
  • 24.04.2024 - SR - Entscheidung

Anlagen