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Altkötzschenbroda

Nachträgliche Eintragung von vergessenen Straßen und Wegen in das Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul



Die o.g. Wege wurden bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses versehentlich nicht
in das Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul eingetragen. Diese Wege waren
jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt öffentliche Wege im Sinne des SächsStrG.


Nach der Änderung des SächsStrG vom 20.08.2019, welche am 13.12.2019 in Kraft getreten
ist, ist die nachträgliche Eintragung von vergessenen öffentlichen Straßen und Wegen durch
ein Eintragungsverfahren nach § 54 Abs. 1 SächsStrG nur noch bis 31.12.2022 möglich.


Nach der Beschlussfassung werden die entsprechenden Eintragungsverfügungen öffentlich
bekannt gemacht, die betroffenen Grundstückseigentümer von der Eintragung informiert und
die Eintragung in das Bestandsverzeichnis veranlasst.




Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß § 54 Abs. 1 Sächsisches
Straßengesetz die nachträgliche Eintragung der nachfolgend aufgeführten Wege in das
Bestandsverzeichnis der Großen Kreisstadt Radebeul vorzunehmen:


1.Verbindungsweg zwischen Prof.-von-Finck-Straße und Ginsterweg (Eintragung unter Weg
Nr. 42)


2. Weg zwischen Lößnitzgrundstraße und Hoflößnitzstraße/ durch das Gelände „Schloss
Hoflößnitz“ (Eintragung unter Weg Nr. 43)


3. Weg entlang der Bahnstrecke zwischen Schildenstraße und Weg Nr. 29 (Eintragung unter
Weg Nr. 44)


4. Weg zwischen Langenwiesenweg und Rodung (Eintragung unter Weg Nr. 45)


5. Auenweg zwischen Auenweg (Ortsstraße) und Panzerstraße


6. Weg zwischen Mittlere Bergstraße und Sternwarte (Eintragung unter Weg Nr. 46)




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Beratungsfolge:

    SEA 05/22-19/24
  • 29.03.2022 - SEA - Entscheidung

Anlagen