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Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück der Karl-May-Stiftung zum Neubau eines Empfangsgebäudes Karl-May-Museum


Die hauptamtliche Verwaltung wurde mit Grundsatzbeschluss SR 50/23-19/24 (Anlage 2)
beauftragt, einen Erbbaurechtsvertrag mit der Karl-May-Stiftung abzuschließen. Im vorlie-
genden Entwurf (Anlage 3) sind die mit dem Stiftungsvorstand vereinbarten Vertragsinhalte
erfasst, um das Bauvorhaben „Neubau eines Empfangsgebäudes Karl-May-Museum“ anstatt
der Karl-May-Stiftung realisieren zu können.
Die Vertragsdauer ist auf die maximale Dauer von zu erwartenden Zweckbindungsfristen an-
gelegt. Sie beträgt 33 Jahre, beginnend zum 01.01.2024, dem schuldrechtlich vereinbarten
Besitzübergang.
Der jährlich zu zahlende Erbbauzins beträgt 6% des aktuellen Bodenwerts für eine Fläche
von 1.210 m². Auf eine Wertsicherung des Erbbauzinses auf der Grundlage des Verbrau-
cherpreisindex wurde verzichtet.
Die Stadt als Erbbaurechtsnehmerin trägt sämtliche Kosten des Vertrages, seines Vollzugs,
die Grunderwerbsteuer, die Kosten der Katastervermessung.
Die Stadt behält sich ein Rücktrittsrecht vor, für den Fall, dass Fördermittel nicht bewilligt
werden.

Beschluss:


Der Stadtrat beschließt die Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück der Karl-May-Stif-
tung zum Neubau eines Empfangsgebäudes Karl-May-Museum. Die Stadt als Erbbaube-
rechtigte erwirbt damit das grundstücksgleiche Recht am fremden Eigentum der Flurstücke
562 a und einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 570 Gemarkung Radebeul
(Anlage 1). Der Vertrag wird für die Dauer von 33 Jahren geschlossen. Der jährlich zu zah-
lende Erbbauzins beträgt ca. 28.460 €.




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Beratungsfolge:

    SR 60/23-19/24
  • 18.10.2023 - SR - Entscheidung

Anlagen