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Die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB/A für das Bauvorhaben: Neubau Feuerwehrgerätehaus FFW Radebeul Ost - Los 04.1 Fassadenarbeiten - Außentüren und Fenster


Das Bauvorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses FFW Radebeul Ost – Los 04.1
Fassadenarbeiten – Außentüren und Fenster“ wurde gemäß § 3a Abs. 1 VOB/A öffentlich
ausgeschrieben und am 22. Januar 2024 auf den Vergabeplattformen von Bund.de,
eVergabe.de und der Homepage der Großen Kreisstadt Radebeul veröffentlicht.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Fassadenarbeiten – Außentüren und
Fenster.

Dreizehn Firmen hatten die Vergabeunterlagen abgefordert. Von diesen haben sich vier
Firmen konkret an der Ausschreibung durch Abgabe eines Angebotes beteiligt.

Die Firma Hölig Metallbau GmbH & Co.KG ist bisher noch nicht für die Stadtverwaltung
Radebeul tätig geworden, konnte aber anhand von vergleichbaren Referenzen die
erforderliche Leistungsfähigkeit nachweisen.

Die Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros aT2 architektur Tragwerk vom
16. Januar 2024 ergab eine geschätzte Bausumme in Höhe von 130.000,00 Euro (brutto).

Die geprüfte Angebotssumme liegt leicht oberhalb der Kostenschätzung. Die Einheitspreise
sind seriös und marktüblich kalkuliert. Fehlendes Verständnis zu den ausgeschriebenen
Positionen ist nicht erkennbar. Auch liegen keine Rechenfehler vor.

Eine termin- und qualitätsgerechte Leistung kann von der Firma erwartet werden.

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschließt in
seiner Sitzung am 09. April 2024, den Auftrag für das Vorhaben „Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses FFW Radebeul Ost – Los 04.1 Fassadenarbeiten – Außentüren und
Fenster“ an die Firma

Hölig Metallbau GmbH & Co.KG
Riesaer Straße 1a
01665 Diera-Zehren

zu einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 148.139,41 Euro (brutto) zu vergeben.

Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die
Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Unterrichtung das
Vergabeverfahren beanstandet hat.



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Beratungsfolge:

    SEA 11/24-19/24
  • 09.04.2024 - SEA - Entscheidung

Anlagen