Granting of consent to the change in the scope of duties of the Second Mayor. here: Procurement
Zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters gehört der Stabsbereich „Digitalisierung und
Beschaffung“. Der Stadtrat erteilte dazu sein Einvernehmen mit dem Beschluss SR 43/22-
19/24 vom 13.07.2022. Dabei wurde das bisherige Sachgebiet des Hauptamtes im Geschäfts-
kreis des Zweiten Bürgermeisters 1 : 1 in den Geschäftskreis des Oberbürgermeisters als
Stabsbereich überführt. Die 1 : 1-Übertragung hatte vor allem auch praktische organisatori-
sche Gründe.
Durch personelle Veränderungen im Stabsbereich „Digitalisierung und Beschaffung“ besteht
nunmehr jedoch die Möglichkeit, die Zuordnung zu optimieren.
Im Stabsbereich „Digitalisierung und Beschaffung“ sollen nunmehr nur noch die unmittelbaren
Beschaffungen im Rahmen der Digitalisierung und der Telekommunikation verbleiben.
Alle anderen Beschaffungen sollen als Querschnittsaufgaben dem Hauptamt als Querschnitts-
amt und damit dem Geschäftsbereich des Zweiten Beigeordneten zugewiesen werden. Dazu
gehören u.a. die Beschaffung für Büroausstattungen, Büromaterialen und Postdienstleistun-
gen als zentrale Aufgabe für die gesamte Verwaltungseinrichtung. Durch die Verknüpfung der
Aufgaben mit den sonstigen Aufgaben des Hauptamtes soll eine Effizienzsteigerung in den
Abläufen realisiert werden.
Resolution:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul erteilt sein Einvernehmen zur Zuordnung der
bisher im Geschäftskreis des Oberbürgermeisters, dort im Stabsbereich „Digitalisierung und
Beschaffung“, verorteten Beschaffung zum Geschäftskreis des Zweiten Bürgermeisters.
Die Veränderung der Zuordnung erfolgt ab sofort. Sie umfasst jedoch nicht Beschaffungen für
die Teilaufgaben Digitalisierung und Telekommunikation. Diese verbleiben im Geschäftskreis
des Oberbürgermeisters.
Consultation sequence:
- 18.06.2025 - SR - Entscheidung
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