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Zeit sparen – Kurzarbeitergeld online beantragen

Freitag, den 29.12.2023

Unternehmen sowie deren Steuerberatende können Kurzarbeitergeld bequem online anzeigen, beantragen und abrechnen. Dies spart wiederkehrende Eingaben und zusätzliche Erfassungen, denn in der Lohnsoftware der Unternehmen sind alle erforderlichen Daten bereits vorhanden.

Der einfachste Weg, um eine schnelle Bearbeitungszeit zu unterstützen, ist die zur Verfügung stehende „KEA“-Schnittstelle in der zertifizierten Lohnsoftware zu nutzen. Die jeweiligen Softwarehersteller geben hierzu gern Auskünfte.

Weitere Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.

Hinweise und Hilfen: