Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Zwei öffentliche Auslegungen sind bis 17. Mai 2023 einsehbar

Dienstag, den 25.04.2023

Noch bis zum 17. Mai 2023 haben die Einwohner die Möglichkeit bei zwei Auslegungen die Pläne einzusehen:

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 55 „Fabrikstraße – West“ wurde am 07.03.2023 im Stadtentwicklungsausschuss gebilligt und zur öffentliches Auslegung bestimmt.
Das Planungsziel besteht darin, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zu entwickeln, damit sich nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe ansiedeln können. Die straßenbegleitende Wohnnutzung entlang der Kötitzer Straße soll erhalten bleiben.

Eine ebenfalls öffentliche Auslegung findet für den 2. geänderten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ statt.
Das Planungsziel besteht weiterhin in der Entwicklung des Areals zu einem vorwiegenden Wohnstandort in Geschossbauweise mit Beseitigung bzw. „Reparatur“ der städtebaulichen Missstände durch Überformung in den 70-80ziger Jahren des letzten Jahrhunderts.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 07.03.2023 mit Beschluss SEA 02/23-19/24 den 2. geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 71 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Beide Auslegungen können bis zum 17. Mai 2023  neben der Einsichtnahme im Technischen Rathaus, Pestalozzistraße 8 (Schaukasten im Eingangsbereich bzw. im 1.Obergeschoss Zi. 1.10.) auch auf der >> hier bzw. in der Radebeuler Bürger-App unter Aktuelles/ Auslegungen eingesehen werden.