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Vorschlagsliste zum Schöffenamt liegt aus

Montag, den 03.07.2023

Mit Beschluss vom 17.05.2023 (SR 34/23-19/24) hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul die für ein Schöffenamt am Amtsgericht Meißen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 eingegangenen Bewerbungen in einer Vorschlagsliste aufgestellt.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 03.07. bis 07.07.2023 zu den allgemeinen Sprechzeiten bei der Stadtverwaltung Radebeul, 01445 Radebeul, Pestalozzistr. 4, Rechts- und Ordnungsamt, Sachgebiet Ordnung und Sicherheit, Zimmer 1.14 oder 1.15 zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann vom 10.07. bis 14.07.2023 bei der Stadtverwaltung Radebeul, Pestalozzistraße 6 oder beim Amtsgericht Meißen, 01662 Meißen, Domplatz 3 Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung einzureichen, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach Nummer 6, 7 und 8 Schöffen- und Jugendschöffen Verwaltungsvorschrift nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Die Wahl der Schöffen erfolgt durch einen unabhängigen Wahlausschuss unter Vorsitz eines Richters beim Amtsgericht Meißen.