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Erhaltungssatzung auch als Broschüre erhältlich

Mittwoch, den 05.04.2023

Im März Amtsblatt wurde die Erhaltungssatzung für die Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz bekannt gemacht.
Die Satzung, welche das Ziel hat, die städtebauliche Eigenart dieser Gebiete zu erhalten, ist damit Kraft getreten.

Das Ortsbild der Nieder- und Oberlößnitz ist geprägt von Winzerhäusern, Sommersitzen und Villen, von Trockenmauern, repräsentativen Einfriedungen und begrünten Vorgärten.
Ein Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung ist,  zeigt den genauen Geltungsbereich.

In der Broschüre zur Erhaltungssatzung „Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz“ werden die städtebaulichen und die besonderen  Gestaltungsmerkmale von Teil- und Gesamtgebieten erläutert, unterstützt durch zahlreiche Fotos.

Die Broschüre, welche >> hier als PDF heruntergeladen werden kann, liegt ab sofort auch im Rathaus und Technischen Rathaus auf der Pestalozzistraße 6 bzw. 8 aus.