Zuhören, hinsehen, mitreden – Am Miteinander führt kein Weg vorbei!

Freitag, den 21.01.2022

Seit einigen Wochen finden auch in Radebeul am Montagabend Demonstrationen (Spaziergänge) statt. Sie richten sich gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und vor allem gegen die Impfpflicht. Seit einiger Zeit werden diese Demonstrationen von Gegenprotest begleitet. Da derartige Instrumente der Meinungsäußerung in unserer Stadt in dieser Dimension nicht alltäglich sind, haben sie verständlicherweise auch zu Verunsicherung und Fragen geführt.

Die Versammlungsfreiheit ist wie die Meinungsfreiheit ein „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens“, so das Bundesverfassungsgericht in seinem für das Versammlungs- und Demonstrationsrecht grundlegenden sog. Brokdorf-Urteil (BVerfGE 69, 315)[1]. Nicht zuletzt auch dies unterscheidet unsere Gesellschaft maßgeblich von einer Diktatur.

Sicher diese Demonstrationen können belastend sein, können zu Einschränkungen und Erschwernissen im Umfeld des Demonstrationsgeschehens führen und, man kann zu den dort vertretenen Ansichten und Meinungen unterschiedlicher Auffassung sein. Aber dennoch gilt – und dies zum Glück – die grundgesetzlich garantierte Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit. Voraussetzung ist jedoch, dass von den Demonstrationen keine Gewalt gegen Personen oder Sachen ausgeht. Über die Einhaltung von Recht und Gesetz wachen die Versammlungsbehörde des Landratsamtes sowie die Polizei.

Das es angesichts der nunmehr fast zwei Jahre andauernden Corona-Pandemie mit all ihren Zumutungen und Herausforderungen, mit all ihren existenziellen Sorgen und Ängsten unterschiedliche, ja teils gegensätzliche Ansichten über den richtigen Weg gibt, dass es zur Thematik Impfpflicht ein heftiges Pro und Contra gibt, liegt in der Natur der Sache.

Angesichts der Größe der Herausforderung ist es auch verständlich, dass die Entscheidung nicht allein den Parlamenten und Expertengremien überlassen wird, sondern das die Zivilgesellschaft nach Beteiligung an diesem Prozess drängt.

Es wird immer klarer, Corona ist gekommen um zu bleiben – sprich: Wir werden lernen müssen mit dem Virus zu leben. Umso wichtiger ist es, dass wir als Stadtgesellschaft dabei möglichst zusammenbleiben. Wir sollten gemeinsam den besten Weg suchen. Wir müssen dabei unterschiedliche Meinungen äußern und aushalten können, wir müssen zu einem gemeinsamen Weg des Kompromisses finden.

Bleiben wir weiterhin geduldig miteinander.

Für uns und unsere Stadt!

Ihr Bert Wendsche, Oberbürgermeister

 [1] Auszüge nachfolgend

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungs-/Demonstrationsrecht, sog. Brokdorf-Urteil, vom 14.05.1985 (BVerfGE 69, 315)

  • Die Behörden sind grundsätzlich gehalten, versammlungsfreundlich zu verfahren.
  • Einer der Leitsätze: „Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungsbildungsprozess und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.“
  • Auszüge aus der Begründung:
    • „Die Gefahr, dass solche Meinungskundgaben demagogisch missbraucht und in fragwürdiger Weise emotionalisiert werden können, kann im Bereich der Versammlungsfreiheit ebensowenig maßgebend für die grundsätzliche Einschätzung sein wie auf dem Gebiet der Meinungsfreiheit und Pressefreiheit.“
    • „Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Versammlungsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes.“
    • „In der Literatur wird die stabilisierende Funktion der Versammlungsfreiheit für das repräsentative System zutreffend dahin beschrieben, sie gestattet Unzufriedenen Unmut und Kritik öffentlich vorzubringen und abzuarbeiten, und fungiere als notwendige Bedingung eines politischen Frühwarnsystems, das Störpotenziale anzeige, Integrationsdefizite sichtbar und damit auch Kurskorrekturen der offiziellen Politik möglich mache…“

 

 

 

 

 

 

 

Pressemitteilung vom 21. Januar 2022