Information zur Wahl des Oberbürgermeisters

Montag, den 16.05.2022

Leider hat sich beim Druck der Wahlbenachrichtigungen  für beide Wahlgänge zur Oberbürgermeisterwahl der Fehlerteufel eingeschlichen.

Im letzten Absatz letzter Satz muss es richtig lauten:

Wahlberechtigte, die zur ersten Wahl an der Urnenwahl teilgenommen haben, können bis zum 01.07.2022, 16.00 Uhr einen Wahlscheinantrag für den zweiten Wahlgang stellen, bei glaubhaft gemachter plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr.

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen!