Hinweis an alle Hundehalter in Radebeul

Samstag, den 13.08.2022

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Tierseuchenverhütung
und -bekämpfung der afrikanischen Schweinepest (ASP) und der Festlegung der Sperrzone II (gefährliches Gebiet) durch die Landesdirektion Sachsen in der Fassung vom 19. Januar 2022,
wurde im Landkreis Meißen auch die Stadt Radebeul als Sperrzone II ausgewiesen.
Damit gilt die Anordnung an die Allgemeinheit, die jede Person verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Sperrzone II (gefährliches Gebiet) nicht frei herumlaufen (Leinenzwang).

Das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Radebeul bittet alle Hundehalter um Beachtung.

Frau Scheibler,
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit,
Rechts- und Ordnungsamt