Gesundheitsamt versendet keine Quarantänebescheide mehr

Dienstag, den 29.03.2022

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen informiert darüber, dass keine Absonderungsschreiben zur Quarantäne mehr erstellt und versandt werden. Die positiv PCR-getesteten Personen sondern sich und die durch sie informierten Hausstandsangehörigen eigenverantwortlich ab. Die Absonderung für diese Personengruppen ist in der 24. Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreises Meißen entsprechend geregelt – zu finden unter: www.kreis-meissen.org/3345.html. Für den Nachweis der Absonderung gegenüber der Landesdirektion bzw. dem Arbeitgeber oder der Schule ist der positive PCR-Test nunmehr ausreichend.