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Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft getreten

Sonntag, den 25.04.2021

Mit diesem Gesetz wurde das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert und eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse eingeführt. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen sind nun abhängig vom Wert der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Der Landkreis Meißen hat am Freitag, dem 23.04.2021 die für den Landkreis maßgeblichen Inzidenzwerte, welche jeweils über 100 liegen, bekannt gemacht und Hinweise zu den jetzt geltenden Schutzmaßnahmen gegeben.

Notbekanntmachung des Landkreises Meißen und Hinweise zu Regelungen