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Landkreis Meißen – Schwellenwert 10 der Sieben-Tage-Inzidenz ist unterschritten

Donnerstag, den 01.07.2021

Am 1. Juli 2021 tritt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Diese regelt unter anderem, dass die bisherigen Beschränkungen mit Ausnahme bestimmter Basismaßnahmen in einem Landkreis entfallen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder unterschreitet. Im Landkreis Meißen ist dies der Fall. Entsprechend der Vorgaben der Verordnung hat der Landkreis Meißen die erforderliche Bekanntmachung auf seiner Website unter Aktuelles bei Bekanntmachungen veröffentlicht (http://www.kreis-meissen.org/3345.html).

Ab Donnerstag, 1. Juli, entfallen somit nahezu alle Schutzmaßnahmen (z. B. die  Kontaktbeschränkungen), mit Ausnahme des Hygienekonzeptes sowie einiger weniger Schutzmaßnahmen für besonders sensible Bereiche bzw. für Bereiche, in denen besonders viele Personen zusammentreffen. Ausgenommen von den Lockerungen sind unter anderem Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personengruppen wie Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. Auch die Maskenpflicht gilt nach wie vor in Bereichen, wo sich viele Personen auf engem Raum treffen, beispielsweise in Ladengeschäften, bei körpernahen Dienstleistungen, im Öffentlichen Personennahverkehr, bei der Schülerbeförderung und beim Pflegedienst. Daneben besteht weiterhin bei Großveranstaltungen eine Masken- und Testpflicht, in Diskotheken eine Testpflicht im Innenbereich sowie eine Testpflicht für Saisonarbeitskräfte.