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Information zu Elternbeiträgen während des Lockdowns

Dienstag, den 12.01.2021

Wir möchten Sie sehr gern darüber informieren, dass das Land Sachsen eine Erstattung des Elternbeitrages für die Kinderbetreuung vorgesehen hat.  Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 – 17. Januar 2021 bleibt pauschal ein Monat beitragsfrei. Die Befreiung des Beitrages gilt nur, wenn die Notbetreuung in diesem Zeitraum nicht in Anspruch genommen wurde.

Nach dem 18. Januar wird der Elternbeitrag wochenweise verrechnet, je nachdem, ob die Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Hierzu wird es weitere Vorgaben des Freistaates geben, die aktuell noch nicht vorliegen.

Aufgrund der Zeitknappheit wird der Elternbeitrag für Dezember 2020 am 15. Januar 2021 erst einmal abgebucht. Mit der nächsten Abrechnung erfolgt dann eine Rückzahlung des Elternbeitrages oder auch eine Gutschrift, je nach Nutzung der Notbetreuung.

Bei Fragen können Sie sich gern an die Einrichtung Ihres Kindes oder an das SG Kita wenden.