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Eltern-Informationen zum Betrieb von Kindertagespflegestellen, Kindertagesstätten und Horten in Radebeul ab Montag, den 26.04.2021

Freitag, den 23.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

am heutigen Freitag, den 23.04.2021, tritt das vierte Bevölkerungsschutzgesetz (Novelle des Infektionsschutzgesetzes) in Kraft. Dies hat Auswirkungen auf den Betrieb von Kitas und Schulen die Kindertagesbetreuung anhand festgeschriebener Inzidenzwerte im jeweiligen Landkreis.

Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes untersagen für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über einer Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag den Betrieb.

Im Landkreis Meißen liegt die Inzidenz in den letzten 5 Tagen zwischen 180 und 196. Am 22.04.2021 betrug der Wert 184,1.

Ab Montag, den 26.04.2021 sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kindertagespflege, Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) in Radebeul geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten. Die in den Einrichtungen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.

Übersicht zur landesrechtlichen Regelung auf Anspruchsberechtigung Notbetreuung 

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung

Bei einer Inzidenz unter 165 können Kinderkrippen, Kindergärten und Horte im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen und Kindertagespflegestellen im Regelbetrieb wieder geöffnet werden. Dazu erhalten Sie zeitnahe Informationen.

Allgemeine Informationen zum Betrieb der Kindertageseinrichtungen in Sachsen

 Werden Elternentgelte erstattet?

Wird die Notbetreuung für eine komplette Woche nicht in Anspruch genommen, werden die Elternentgelte in Höhe von 25% des Monatsentgeltes erstattet.

Wir wünschen allen Familien weiterhin viel Kraft und Gesundheit, um die herausfordernde Zeit zu stemmen.

Sachgebiet Kindertagesstätten