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Aufforderung zur Beseitigung von Laub und Baumfrüchten auf Gehwegen

Freitag, den 08.10.2021

Das Rechts- und Ordnungsamt weist alle Grundstückseigentümer oder dessen Beauftragte darauf hin, dass verstärktes Augenmerk auf die alsbaldige Entfernung der Verschmutzungen gerichtet werden sollte. Besonders nasses oder auf Kopfstein- und Kleinpfl aster liegendes Laub sowie herumliegende Baumfrüchte können eine Gefährdung der Gehwegsicherheit darstellen, da die Gefahr des Ausrutschens besteht. Auch wenn die Gehwegbenutzer ihr Verhalten den Witterungsbedingungen entsprechend anpassen sollten, haften für Sach- oder Personenschäden, welche aufgrund mangelhafter Durchführung
der Anliegerpfl ichten entstehen, jeweils die Grundstückseigentümer. Gemäß der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Großen Kreisstadt Radebeul (Straßen- und Gehwegreinigungssatzung) sind die Anlieger verpfl ichtet, die Reinigungsflächen auf eigene Kosten jederzeit in einem sauberen Zustand zu halten. Reinigungsflächen sind Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege bzw. in Ermangelung eines Gehweges, ein begehbarer 1,50 m breiter Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze und Haltestellenfl ächen im Gehwegbereich.
Straßenrinnen (Schnittgerinne) und Tageswassereinläufe sind als Straßenbestandteile ebenfalls von Laub oder anderem Unrat freizuhalten, damit die Straßenentwässerung reibungslos funktionieren kann. Angefallenes Laub oder Baumfrüchte können im eigenen Grundstück kompostiert, in der Biotonne entsorgt oder gebührenpfl ichtig auf den Wertstoffhöfen des ZAOE (siehe Abfallkalender
Region Meißen, Seite 1) abgegeben werden.


Monika Michael,
Rechts- und Ordnungsamt,
Sachgebiet Ordnung und Sicherheit