Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Aktuelle Corona-Situation im Landkreis Meißen

Dienstag, den 18.05.2021

Der 7-Tage-Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Meißen beträgt heute 101,4 und liegt damit den fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 165. Das Landratsamt Meißen hat daher heute eine Notbekanntmachung zu dieser Unterschreitung des Schwellenwertes auf der Website www.kreis-meissen.de – Aktuelles – Bekanntmachungen (Landkreis Meißen - Bekanntmachungen (kreis-meissen.org) veröffentlicht.

Die mit dieser Unterschreitung des Schwellenwertes verbundenen erleichternden Maßnahmen gelten ab dem übernächsten Tag – damit ab Donnerstag, 20. Mai 2021. Ab dann ist das Verbot der Durchführung von Präsenz­unterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen aufgehoben. Die Durchführung von Präsenz­unterricht ist für diese Einrichtungen in Form von Wechselunterricht zulässig. Ebenfalls darf dann unter den Bedingungen des § 28 Abs. 2 SächsCoronaSchVO wieder Einzelunterricht an Kunst-, Musik- und Tanzschulen sowie durch freiberufliche Musikpädagogen stattfinden.

Kindertageseinrichtungen dürfen ab dem 20. Mai 2021 wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen. Auch für das Betreten von Kindertageseinrichtungen durch Eltern reicht die Selbstauskunft als Testnachweis nach Bundesrecht seit Dienstag vergangener Woche jedoch nicht aus.