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Aktuelle Corona-Situation im Landkreis Meißen

Dienstag, den 25.05.2021

Der Landkreis Meißen hat am 22.05.2021 auf seiner Website (www.kreis-meissen.de) unter Bekanntmachungen die Fünfzehnte Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) veröffentlicht. Sie trat am 24. Mai 2021 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung regelt die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Sie enthält einige Neuerungen im Vergleich zur Vierzehnten Allgemeinverfügung, die mit Ablauf des 23. Mai 2021 außer Kraft tritt.

So sind Kontaktpersonen jetzt von der Absonderung ausgenommen, wenn es sich bei ihnen um geimpfte oder genesene Personen handelt. Den Nachweis über die Impfung erbringen die Kontaktpersonen unverzüglich. Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung kann bei Personen, die nicht über eine vervielfältigbare Impfbescheinigung verfügen, auch die vorläufige Glaubhaftmachung (z. B. über Mitteilung der Impftermine, des Impfstoffs) erfolgen, der Nachweis ist dann nachzureichen.