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Analyse des Gebäudebestandes in den Villengebieten Nieder- und Oberlößnitz

Mittwoch, den 16.12.2020

Die Stadt Radebeul beabsichtigt, zur Sicherung der städtebaulichen Eigenart der Villengebiete Nieder- und Oberlößnitz eine Erhaltungssatzung (auf der Grundlage des § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) aufzustellen.
Den entsprechenden Beschluss hat der Radebeuler Stadtrat am 27.11.2019 gefasst.

Damit verbunden ist eine Fotodokumentation des vorhandenen Gebäudebestandes.
Mit der Aufgabe wurde die Bürogemeinschaft freier Architekten Dr. Braun & Barth, Tharandter Straße 39 in 01159 Dresden beauftragt.

Für Fragen stehen Ihnen in der Stadtverwaltung Radebeul im Sachgebiet Stadtplanung Herr Menger, Tel. 0351 8311-952 und bei der Bürogemeinschaft Dr. Braun & Barth Frau Teichert, Tel. 0351 427973-0 gern zur Verfügung.

Wir bitten um Unterstützung des Projektes und Ihr Verständnis zum Fotografieren der Grundstücke und Gebäude.