Blick auf Radebeul
Rathaus
Altkötzschenbroda

Neuerlass der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul



Durch das Außerkrafttreten des Sächsischen Polizeigesetzes und das Inkrafttreten des
Sächsischen Polizeibehördengesetzes fehlt der momentanen Polizeiverordnung der Großen
Kreisstadt Radebeul eine wirksame Verknüpfung von Verhaltensnorm und Sanktionsnorm.
Somit bedarf es, auch auf Empfehlung der Landesdirektion Sachsen, einer Anpassung der
Polizeiverordnung an die aktuelle Rechtslage.

Weiterhin besteht derzeit eine Regelungslücke zur ordnungsrechtlichen Ahndung bei
Verstößen gegen das Nichtanbringen oder nicht korrekt Anbringen von Hausnummern. Ein
neu eingefügter § 17 „Hausnummern“, die Aufnahme dieser Tatbestände in den
Paragraphen der Ordnungswidrigkeiten und eine entsprechende Verweiskette zwischen der
Polizeiverordnung und der Hausnummernsatzung schließt diese Regelungslücke.

Diese Anlässe werden seitens der Stadtverwaltung zusätzlich dahingehend genutzt, um
weitere Aktualisierungen vorzunehmen, die aus der Gegenüberstellung der Anlage 1 (mit rot
kenntlich gemacht) im Detail zu entnehmen sind. Im Wesentlichen sind die Regelungen der

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 16.04.2025 über den Neuerlass
der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Radebeul gegen Lärmbelästigung und
umweltschädliches Verhalten, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und vor
öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern in der als
Anlage 2 beigefügten Fassung.



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Beratungsfolge:

    SR 19/25-24/29
  • 16.04.2025 - SR - Entscheidung

Anlagen