Bürgervermögen zum 31.12.2024
Das im städtischen Haushalt nachgewiesene Vermögen stellt nur einen Teil des öffentlichen
Vermögens der Stadt Radebeul und damit der Radebeuler Bürgerschaft dar. Weitere
Vermögensteile sind die Beteiligungen der Stadt an Zweckverbänden sowie die un- und
mittelbaren Beteiligung der Stadt an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts.
Um einen Gesamtüberblick über die städtische Vermögenssituation und damit jene des
öffentlichen Vermögens der Radebeuler Bürgerschaft zu erhalten, müssen die
Jahresabschlüsse der einzelnen Teilvermögen zu einem Gesamtabschluss des sog.
„Konzerns Stadt“ zusammengeführt werden. Dabei erfolgt eine Konsolidierung der Bilanz-
bzw. Kapitalseite. Auf eine Konsolidierung der Umsatzseite wird aus Aufwands- und
Vereinfachungsgründen verzichtet.
Wie der Übersicht zum 31.12.2024 (Anlage 1) entnommen werden kann, konnte auch im
Jahr 2024 – und dies trotz eines schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes in Sachsen und
Deutschland - der gesetzliche Auftrag zur Sicherung einer stetigen Aufgabenerfüllung der
Stadt (§ 72 Abs. 1 SächsGemO) sowie zum Erhalt des städtischen Vermögens (§ 89 Abs. 1
SächsGemO) auch im „Konzern Stadt“ vollumfänglich erfüllt werden.
Wesentliche Eckwerte:
Der „Konzern Stadt“ erzielte im Jahr 2024 einnahmeseitig Gesamterträge von 193,0 Mio.
EUR und musste dafür Gesamtaufwendungen von 185,7 Mio. EUR tätigen. Somit konnte ein
Gesamtjahresüberschuss von 7,3 Mio. EUR erwirtschaftet werden.
Beratungsfolge:
- 21.01.2026 - SR - Kenntnisnahme
Anlagen


