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Information an Eltern

Montag, den 14.12.2020

Sehr geehrte Eltern und weitere Sorgeberechtigte,

das sächsische Ministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 11. Dezember 2020 mit Wirkung zum 14. Dezember 2020 eine erweiterte Corona-Verordnung (SächsCoronaSchVO) erlassen. Um die in Sachsen aktuell sehr hohen Infektionszahlen mit SARS-CoV- 2 zu verringern, werden vom 14. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 neben den Schulen auch die Krippen, Kindergärten und Horte geschlossen.

Eine Notbetreuung für Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder mit Eltern aus sogenannten systemrelevanten Berufen wird ab Montag, dem 14. Dezember 2020 angeboten. Je nach Einordnung des systemrelevanten Berufes müssen für einige Berufsgruppen beide Elternteile dort tätig sein oder je nach Einstufung auch nur ein Elternteil. Bitte prüfen Sie in der Anlage 1 und 2, ob Sie mit Ihrem Beruf Anspruch auf die Notbetreuung haben. Ein Nachweis über die Notwendigkeit vom Arbeitgeber muss als Anspruchsberechtigung in der jeweiligen Betreuungseinrichtung bis spätestens Mittwoch, dem 16. Dezember 2020 vorgelegt werden (siehe Anlage 3). Eine Erlassung der Elternbeiträge ist für die „Lockdown“-Zeit von der Stadt Radebeul nicht möglich, da die Einrichtungen offen bleiben und das Personal weiterhin im Einsatz ist.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten an die Einrichtung Ihres Kindes oder an das Sachgebiet Kindertagesstätten.

Auch wenn es noch ein paar Tage bis Weihnachten sind, möchten wir vom Sachgebiet Kita Ihnen und Ihren Familien gerade in diesen besonders herausfordernden Zeiten ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest wünschen. Bleiben Sie gesund und hoffen Sie mit uns, dass sich diese „Corona – Zeit“ bald wieder entspannt.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien,

Ihr Sachgebiet Kindertagesstätten

Anlage 3 Nachweis berufliche Tätigkeit

Liste systemrelevanter Beurfe Anlage 1 und 2