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Hinweise zur aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen

Dienstag, den 01.12.2020

Da einige Unklarheiten bestehen, welche Flächen/ Bereiche von den Regelungen der Vierten Allgemeinfügung des Landkreises Meißen betroffen sind, untenstehend einige Erläuterungen:

Die grün gekennzeichneten Flächen auf den beiden Karten sind verkehrsberuhigte Bereiche. In diesen Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen; Parkplätzen vor Einkaufszentren, Geschäften und Läden; in Parkhäusern; Parkgaragen; auf Parkdecks; auf Spiel- und Sportplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen ist gemäß der Vierten Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zum Vollzug der Sächs. Corona-Schutz-Verordnung das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung angeordnet.

Weiterhin ist in diesen Bereichen die Abgabe von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken außerhalb von Läden und Geschäften sowie der Alkoholkonsum untersagt.

verkehrsberuhigter Bereich Hauptstraße

verkehrsberuhigter Bereich Altkötzschenbroda

verkehrsberuhigter Bereich Altkötzschenbroda

verkehrsberuhigter Bereich Hauptstraße