Stadtteilbudget für bürgerschaftliche Initiativen

Hinweisschild Sozialrathaus
Rathaus

Stadtteilbudget zur Förderung bürgerschaftlicher Initiativen

Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit für nicht-gewerbliche, bürgerschaftliche Initiativen zur Beantragung von Fördermitteln, das sogenannte Stadtteilbudget. Auch für das Jahr 2024 wird das Stadtteilbudget wieder zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Veranstaltungen, welche der Heimatpflege dienen, die Herausgabe von Druckerzeugnissen sowie die Verschönerung von Denkmalen, Plätzen und Straßen (nicht die laufende Unterhaltung).

Mit der Ausreichung der Fördermittel ist der Wunsch verbunden, in allen Stadtteilen Eigeninitiativen zur Gestaltung eines lebendigen Wohnumfeldes anzuregen und stabil zu fördern.

Die Höhe der Budgets betragen - jeweils 4.000 € für die Stadtzentren Radebeul-Ost (Radebeul, Oberlößnitz) und Radebeul-West (Kötzschenbroda, Fürstenhain, Niederlößnitz) -und jeweils 2.000 € für die anderen fünf Radebeuler Ortsteile (Lindenau, Naundorf, Serkowitz, Wahnsdorf, Zitzschewig).

Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren anzusparen und damit auch größere Projekte zu fördern.

Die Beantragung kann bis 31. März für das jeweilige Antragsjahr formlos oder über das Antragsformular erfolgen.

Bitte richten Sie den Antrag an: oder nutzen den nebenstehenden Online-Antrag oder schreiben an:

Stadtverwaltung Radebeul
Stabsbereich Kommunikation, Stadtmarketing und Tourismus
Pestalozzistraße 6
01445 Radebeul

Sie sollte entsprechend der Förderrichtlinie (Anlage) der Stadt Radebeul folgendes enthalten:

- Benennung eines Projektverantwortlichen
- Nachweis/Erklärung der Nichtgewerblichkeit
- Projektbeschreibung
- Erläuterung inwieweit  das Projekt die Heimat-, Brauchtumspflege und die Stadtteilverschönerung befördert?
- Darlegung eines Finanzierungsplanes einschließlich Eigenmittel

Entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul kann eine Förderung nur erfolgen, wenn ein überwiegender Eigenanteil erbracht wird bzw. die Gesamtfinanzierung der Maßnahme bereits gesichert ist. Es erfolgt eine Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung oder eine Festbetragsfinanzierung.

Sollte es sich bei der Maßnahme um eine Veranstaltung handeln, unterstützt die Stadtverwaltung die Antragsteller bei der Einholung von notwendigen Genehmigungen bzw. erteilt diese kostenfrei. Im Nachgang muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten ein Verwendungsnachweis erfolgen.

Kontakt

Stabsbereich Kommunikation, Stadtmarketing und Tourismus
Leitung: Frau Bollmann
Pestalozzistraße 6
01445 Radebeul
0351 8311-541