Im Sanierungsgebiet ist die Inanspruchnahme der erhöhten steuerlichen Absetzung nach §§ 7h , 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) möglich.



Voraussetzung ist die Bescheinigung der Sanierungsbehörde der Stadt gemäß Bescheinigungsrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 1.1.1998 und 2. 4.1998.
Die Bescheinigung wiederum setzt eine freiwillige vertragliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt voraus, in der sich der Eigentümer zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung seines Gebäudes/ Grundstückes dienen.
Vor dem Abschluss dieser Vereinbarung darf mit einzelnen Baumaßnahmen nicht begonnen werden.
des Sachgebietes Stadtplanung und Denkmalschutz
(Hinweis: Sie gelangen über diesen Link zunächst auf die Seite Einwohnerportal - Bauaufsicht: hier können Sie ganz unten, unter dem Stichwort "Formulare", die entsprechenden PDF-Dokumente auf Ihren Rechner herunterladen.)
Link: www.radebeul.de/Wirtschaft+_+Bauen/Stadtsanierung/Steuerliche+Abschreibung.print
Datum: 25.05.2012