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Altkötzschenbroda 8 saniert Altkötzschenbroda 19 saniert Altkötzschenbroda 24 saniert

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kötzschenbroda"

Altkötzschenbroda 8 unsaniertAltkötzschenbroda 19 unsaniertAltkötzschenbroda 24 unsaniert

Auf Grund des §4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der zuletzt geänderten Fassung und des §142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung beschloss der Stadtrat der Stadt Radebeul in seiner Sitzung am 17. März 2004 folgende Satzung:

§1
Festlegung des Sanierungsgebietes

Im Gebiet liegen nach den Ergebnissen Vorbereitender Untersuchungen städtebauliche Missstände vor. Das Gebiet soll durch Sanierungsmaßnahmen städtebaulich und strukturell verbessert werden. Das Sanierungsgebiet wird entsprechend dem Abgrenzungsplan im Maßstab 1:1000 vom 17.03.2004 (Anlage) neu abgegrenzt und förmlich festgelegt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 bis 156 a BauGB (umfassendes Verfahren) durchgeführt.

§3
In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt gem. §143 Abs. 1 BauGB am Tage ihrer Bekanntmachung im Radebeuler Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes »Kötzschenbroda« vom 08.10.1992 außer Kraft.


Bert Wendsche, Oberbürgermeister



pdf-dokumentAbgrenzungsplan Sanierungsgebiet Kötzschenbroda ( 608KB)


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