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Altkötzschenbroda 59 saniert Altkötzschenbroda 70 saniert Altkötzschenbroda 32 und 33 saniert

Sanierungsgebiet Kötzschenbroda

Leitbild der Sanierungsdurchführung in Altkötzschenbroda ist der Erhalt des historischen Angerdorfes sowie dessen Wiederbelebung als Wohn- und Geschäftsstandort mit hoher Lebensqualität.


Altkötzschenbroda 59 unsaniert Altkötzschenbroda 70 unsaniert Altkötzschenbroda 32 unsaniert

Sanierungsgebiet "Kötzschenbroda"

Grundsätze und Ziele der Sanierung

Der Gesetzgeber gibt in § 136 (4) BauGB grundsätzliche Ziele von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen vor. Aus der Analyse der Missstände im Kernbereich und den Erweiterungsbereichen des Sanierungsgebietes "Kötzschenbroda" hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ergänzend dazu spezielle Zielsetzungen beschlossen und diese für Teilbereiche auch fortgeschrieben.


Die aktuell gültigen Zielsetzungen sind in den nachfolgend aufgeführten Dokumenten niedergelegt.


Kernbereich (förmliche Festlegung 01.03.1994)


Erweiterungsbereiche Kötzschenbrodaer Straße/Neue Straße/Hainstraße, Bahnhofstraße, Vorwerkstraße (förmliche Festlegung 01.12.2000)


Erweiterungsbereich Festwiese (förmliche Festlegung 01.05.2004)


Die Unterlagen können im Rathaus eingesehen werden.


Kartenmaterial:

pdf-dokument Luftbild Sanierungsgebiet Kötzschenbroda ( 393KB)
pdf-dokument Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Kötzschenbroda ( 608KB)

Ansprechpartner:



 

Link: www.radebeul.de/Wirtschaft+_+Bauen/Stadtsanierung/Sanierungsgebiet+West.print
Datum: 25.05.2012