Leitbild der Sanierungsdurchführung in Altkötzschenbroda ist der Erhalt des historischen Angerdorfes sowie dessen Wiederbelebung als Wohn- und Geschäftsstandort mit hoher Lebensqualität.

Sanierungsgebiet "Kötzschenbroda"
Der Gesetzgeber gibt in § 136 (4) BauGB grundsätzliche Ziele von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen vor. Aus der Analyse der Missstände im Kernbereich und den Erweiterungsbereichen des Sanierungsgebietes "Kötzschenbroda" hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Radebeul ergänzend dazu spezielle Zielsetzungen beschlossen und diese für Teilbereiche auch fortgeschrieben.
Die aktuell gültigen Zielsetzungen sind in den nachfolgend aufgeführten Dokumenten niedergelegt.
Kernbereich (förmliche Festlegung 01.03.1994)
Erweiterungsbereiche Kötzschenbrodaer Straße/Neue Straße/Hainstraße, Bahnhofstraße, Vorwerkstraße (förmliche Festlegung 01.12.2000)
Erweiterungsbereich Festwiese (förmliche Festlegung 01.05.2004)
Die Unterlagen können im Rathaus eingesehen werden.
Luftbild Sanierungsgebiet Kötzschenbroda ( 393KB)
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Kötzschenbroda ( 608KB)