



Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der zuletzt geänderten Fassung und des §142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des BauGB zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081) beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 folgende Satzung:
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
Das insgesamt 29 ha umfassende Gebiet wird hiermit als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und erhält die Bezeichnung "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost".
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan der STEG Stadtentwicklung Südwest GmbH Stuttgart, Niederlassung Dresden, im Maßstab 1:1000 vom 29.5.2002 mit gestricheltem schwarzem Band abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.
Diese Satzung wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Der Beschluss vom 27.6.2001 (SR 33/01-99/04) / 16.1.2002 (SR 04/02-99/04) über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" wird aufgehoben.
Bert Wendsche, Oberbürgermeister
Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet "Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost" (1,43MB)