Als Konkretisierung der Sanierungsziele in Bezug auf die Gestaltung von baulichen Anlagen, Werbeanlagen und Freiräumen wurde im April 2008 die Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost“ durch den Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschlossen.
Sie gilt als Beurteilungsgrundlage für alle nach § 144 BauGB genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.
Im Rahmen der Schriftenreihe „Planen und Bauen in Radebeul“ ist die Gestaltungsrichtlinie als Broschüre erschienen. Diese ist bei Interesse im Rathaus erhältlich.