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Gestaltungsrichtlinie

 

Als Konkretisierung der Sanierungsziele in Bezug auf die Gestaltung von baulichen Anlagen, Werbeanlagen und Freiräumen wurde im April 2008 die Gestaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Zentrum und Dorfkern Radebeul-Ost“ durch den Stadtentwicklungsausschuss der Großen Kreisstadt Radebeul beschlossen.
Sie gilt als Beurteilungsgrundlage für alle nach § 144 BauGB genehmigungspflichtigen Bauvorhaben.

Im Rahmen der Schriftenreihe „Planen und Bauen in Radebeul“ ist die Gestaltungsrichtlinie als Broschüre erschienen. Diese ist bei Interesse im Rathaus erhältlich.

 

 Titelblatt_Gestaltungsrichtlinie_Ost  

 

pdf-dokument Gestaltungsrichtlinie (3,0 MB)

 

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