Im Sanierungsgebiet ist für folgende Bauvorhaben eine Genehmigung (nach § 144 Abs. 1 Pkt. 1 BauGB) zu beantragen:



Die Stadt (Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt) nimmt Anträge entgegen und reicht Genehmigungen aus. Die Entscheidung orientiert sich eng am Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet.
Folgende Unterlagen, die die geplante Baumaßnahme erläutern, sind für die sanierungsrechtliche Genehmigungsprüfung einzureichen:
Desweiteren ist für jeden betroffenen Mieter vorzulegen:
Davon unberührt bleibt die gesonderte Einholung der Baugenehmigung (soweit erforderlich).
des Sachgebietes Stadtplanung und Denkmalschutz
(Hinweis: Sie gelangen über diesen Link zunächst auf die Seite Einwohnerportal - Bauaufsicht: hier können Sie ganz unten, unter dem Stichwort "Formulare" , die entsprechenden PDF-Dokumente auf Ihren Rechner herunterladen.)