Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet sind nach Aufhebung der Sanierungssatzung zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen (nach § 154 BauGB) an die Stadt verpflichtet. Wenn die städtebauliche Sanierungsmaßnahme zu einer Bodenwerterhöhung geführt hat, werden die Eigentümer der Grundstücke auch an den Kosten der Gebietsaufwertung beteiligt.
Grundstückseigentümer haben in der Regel mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Steigerung des Bodenwerts des betreffenden Grundstücks zu rechnen.

Auf Antrag des Zahlungspflichtigen kann bereits vor Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahmen z.B. die Ablösung des Ausgleichsbetrages oder die vorzeitige Festsetzung des Ausgleichsbetrages durchgeführt werden.
Die besondere Bodenrichtwertkarte mit den sanierungsunbeeinflussten Anfangswerten und den prognostizierten Endwerten wird vom Gutachterausschuss für die Bewertung von Grundstücken im Landkreis Meißen beschlossen und veröffentlicht.
Bodenrichtwertkarte Ost (72 KB)
Bodenrichtwertkarte West (1700 KB)
Stand: 29.07.2010
Link: www.radebeul.de/Wirtschaft+_+Bauen/Stadtsanierung/Ausgleichsbetr%C3%A4ge.print
Datum: 25.05.2012