
Der Landschaftsplan als Ausgangspunkt jeglicher Nutzungsüberlegungen ist die Grundlage des Flächennutzungsplanes. Die Landschaftsplanung liefert Maßstäbe für die Beurteilung der Umweltfolgen und der Umweltverträglichkeit von planerischen Maßnahmen und betrachtet die Gesamtheit der natürlichen Ressourcen und zeigt die Grenzen der Inanspruchnahme durch den Menschen auf. Die wichtigsten Aussagen des Landschaftsplanes werden, soweit sie geeignet sind, in den Flächennutzungsplan übernommen.

Der Landschaftsplan richtet sich an den naturschutzfachlichen Vorgaben des Gesetzgebers (insbesondere des Naturschutzgesetzes) und den Gesetzen der Landesplanung und Raumordnung aus. Insbesondere sollen durch den Landschaftsplan die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Tier- und Pflanzenarten und das Landschaftsbild der Stadt Radebeul gesichert werden.
Radebeul verfügt über eine außerordentliche topographische und naturräumliche Vielfalt mit naturnahen Wäldern, Elbtal und Lößnitzhängen, die für die Zukunft bewahrt werden soll.
Langfristig sollen frühere Fehlentwicklungen wie die Zersiedlung Radebeuler Naherholungsgebiete behutsam rückgängig gemacht werden. Dieser Prozess kann nicht sofort beginnen und ist als Willenserklärung für zukünftige Entwicklungen zu verstehen. Im Landschaftsplan sind aber auch Maßnahmen ausgewiesen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Darunter fallen Maßnahmen zur Schaffung und Erweiterung von Grünverbindungen und Herstellung von Retentionsflächen zur natürlichen Versickerung des Wassers.
In Radebeul hat sich eine einzigartige Kulturlandschaft mit Waldflächen, Weinbaugebieten, Frei- und Parkflächen sowie Obstwiesen und anderen land- bzw. gartenbaulichen Nutzungen entwickelt, die für die heutige und spätere Generationen erhalten werden sollen.
Legende Landschaftsplan (512KB)
Sachgebiet Stadtgrün: Ansprechpartner Frau Funke