

Der Flächennutzungsplan ist das Planungsinstrument der Gemeinde, mit dem sie ihre flächenbezogenen Planungen koordiniert, ihre wichtigsten Standortentscheidungen darstellt und gleichzeitig den Bürgern, Träger öffentlicher Belange und Wirtschaftsunternehmen ihr räumliches Gesamtkonzept vermittelt.
Der Flächennutzugsplan der Großen Kreisstadt Radebeul (6. Auslegung) ist seit April 2006 rechtkräftig.
Das Baugesetzbuch als Rechtsgrundlage geht von einer Zweistufigkeit der Planung aus.
Auf der Grundlage des "vorbereitenden Bauleitplanes", dem Flächennutzungsplan, werden die "verbindlichen Bauleitpläne", die Bebauungspläne entwickelt.
Der Flächennutzungsplan als erste Stufe in diesen zweistufigen System gibt in groben Zügen die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke in der Gemeinde vor. Er setzt den Rahmen, aus dem heraus ein Bebauungsplan als zweite Stufe für ein eng umgrenztes Teilgebiet der Gemeinde rechtverbindliche Festsetzungen treffen kann.
Als vorbereitender Plan erzeugt der Flächennutzungsplan im Unterschied zum Bebauungsplan keine unmittelbare Rechtwirkung gegenüber Dritten; er stellt jedoch für die Stadtverwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar. Er bereitet konkrete Planungen vor und setzt deren Rahmen. Die Gemeinde kann somit selbst keine Entscheidungen gegen ihren eigenen Flächennutzungsplan treffen, ohne parallel ein Planänderungsverfahren durchzuführen.
Gegenüber den Bürgern besitzt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind damit weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung noch auf mögliche Entschädigungsleistungen abzuleiten. Der Flächenutzungsplan bindet die Fachbehörden, soweit sie im Rahmen des Beteiligungsverfahren keine Einwände erhoben haben.
Flächennutzungsplan-Legende (537KB)
Sachgebiet Stadtplanung und Denkmalschutz: Frau Flämig, Herr Hesse