Als Innenbereich bezeichnet man die "im Zusammenhang bebauten Ortsteile". Dies setzt voraus, dass eine "organische Siedlungsstruktur" vorhanden ist. Indizien für eine solche organische Struktur sind beispielsweise das Vorhandensein von Schule, Kirche, Geschäften und anderen Einrichtungen in der Nähe.
Grundsätzlich kann - falls kein Bebauungsplan existiert - nur auf einem Grundstück im Innenbereich eine bauliche Anlage errichtet oder geändert oder einer anderen Nutzung zugeführt werden. Dies ist damit Voraussetzung für die meisten üblichen Bauvorhaben.
Bitte erkundigen Sie sich vorab im Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamt, ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt oder aber eindeutig dem Innenbereich zugeordnet werden kann. Diese Abfrage kann auch in Form eines Vorbescheides geschehen, so dass Sie am Ende eine rechtsverbindliche (und rechtsmittelfähige) Entscheidung erhalten.
Letzte Aktualisierung: 17.01.2012