1. Kopf
  2. Navigation
  3. Unternavigation
  4. Inhalt
  5. Fuß
Kopf
Startseite Internetauftritt Radebeul

Sprache: Deutsch | English

Kontakt | Impressum | Sitemap | Inhalt
Navigation Unternavigation
 
Sie befinden sich hier: Homepage / Wirtschaft & Bauen / Planen & Bauen / Bauaufsicht / wichtige Begriffe / Erklärung des Begriffes einer Baulast
Inhalt

Erklärung des Begriffes einer Baulast

Neben der Grunddienstbarkeit ist die Baulast ein Instrument zur rechtlichen Sicherung baurechtlicher Sachverhalte. Eine Baulast ist beispielsweise dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück selbst nicht baurechtskonform errichtet werden kann, ohne dass ein anderes Grundstück zusätzlich zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden muss. Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer eine Baulast zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. Beispiele für Baulasten sind:

  • Abstandsflächenbaulast
  • Brandlast
  • Zufahrtsbaulast



Unterschied zur Grunddienstbarkeit

Die Baulast trägt öffentlich-rechtlichen Charakter und begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Belasteten und der Behörde. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit begründet im Gegensatz dazu ein Rechtsverhältnis zwischen Begünstigten und dem Belasteten. Die Baulast kann nur duch den Verzicht der Bauaufsichtsbehörde untergehen, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr besteht. Eine Grunddienstbarkeit kann ohne das Zutun der Behörde wieder gelöscht werden. Dafür ist nur eine Vereinbarung zwischen dem Belasteten und dem Begünstigten notwendig.


Antragstellung

Folgende Unterlagen sind bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

  • formloser Antrag
  • aktueller Grundbuchauszug
  • amtlicher Lageplan 1: 1000 mit eingetragener vermaßter und braun schraffierter Baulastfläche


Der Begünstigte (Bauherr) wird durch die Bauaufsichtbehörde aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtungserklärung (Willenserklärung) vor der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Radebeul vom Baulastübernehmenden unterschrieben wird.

Im Weiteren besteht auf Antrag die Möglichkeit, Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten.


Kosten

Für die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis werden Gebühren von 50,00 - 250,00 € und für schriftliche Auskünfte bzw. Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis werden 15,00 € je Flurstück erhoben.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.



Letzte Aktualisierung: 17.01.2012

Fuß