Der Bauantrag muss schriftlich, unter Verwendung der im Sächsischen Amtsblatt vom 20.September 2004 veröffentlichten Vordrucke, in 3-facher Ausfertigung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden.
Mit dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen), entsprechend Bauantragsformular Punkt 6 Anlagen gemäß Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung, vorzulegen.
Im Baugenehmigungsverfahren ist es zwingend erforderlich, einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Bauingenieur, Architekt) mit der Planung zu beauftragen. Der Tragwerksplaner muss in der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen oder Prüfingenieur sein. Bauherr und Entwurfsverfasser müssen den Bauantrag, der Entwurfsverfasser muss die Bauvorlagen unterschreiben.
Bei Problemen oder Fragen zum Bauantrag sind die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde gern bereit, Ihnen weiterzuhelfen.
Letzte Aktualisierung: 17.01.2012