Grundsätzlich sind Anbauten oder Erweiterungen von bestehenden Gebäuden baugenehmigungspflichtig. Dazu ist ein Bauantrag einzureichen. Als Anbau oder Erweiterung zählen unter anderem auch:
Es ist sinnvoll, das Bauvorhaben vorab mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Es ist auch möglich, einen Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung vorab zu beantragen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes beraten Sie gern in allen Fragen zu Anbauten oder Erweiterungen Ihres Gebäudes.
Letzte Aktualisierung: 17.01.2012