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Anbau/Erweiterung/Ausbau

Grundsätzlich sind Anbauten oder Erweiterungen von bestehenden Gebäuden baugenehmigungspflichtig. Dazu ist ein Bauantrag einzureichen. Als Anbau oder Erweiterung zählen unter anderem auch:

  • Wintergärten
  • Terrasseneinhausungen
  • Vorbauten wie. z.B. Windfänge ab einer bestimmten Größe

 

Es ist sinnvoll, das Bauvorhaben vorab mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Es ist auch möglich, einen Vorbescheid über die planungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung vorab zu beantragen.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungs- und Bauaufsichtsamtes beraten Sie gern in allen Fragen zu Anbauten oder Erweiterungen Ihres Gebäudes.

 

Letzte Aktualisierung: 17.01.2012

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