Amtsblatt und Radebeuler Bürger-App

Bis 31.3.2024 Antrag für Stadtteilbudget einreichen

Mittwoch, den 07.02.2024

Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit für nicht-gewerbliche, bürgerschaftliche Initiativen das sogenannte Stadtteilbudget zu beantragen.

Gefördert werden Veranstaltungen, welche der Heimatpflege dienen und für jeden kostenfrei zu besuchen sind, die Herausgabe von Druckerzeugnissen sowie die Verschönerung von Denkmälern, Plätzen und Straßen (nicht die laufende Unterhaltung). Mit der Ausreichung der Fördermittel ist der Wunsch verbunden, in allen Stadtteilen Eigeninitiativen zur Gestaltung eines lebendigen Wohnumfeldes anzuregen und stabil zu fördern.

Die Höhe der Budgets betragen jeweils 4.000 € für die Stadtzentren Radebeul-Ost (Radebeul, Oberlößnitz) und Radebeul-West (Kötzschenbroda, Fürstenhain, Niederlößnitz) und jeweils 2.000 € für die anderen fünf Radebeuler Ortsteile (Lindenau, Naundorf, Serkowitz, Wahnsdorf, Zitzschewig). Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren anzusparen und damit auch größere Projekte zu fördern.

Die Beantragung kann formlos über das >> Online-Formular erfolgen. Ihre Ansprechpartnerin Frau Bollmann ist unter: Telefon: 0351 8311-541 oder E-Mail:

Anträge oder Vormerkungen für das Jahr 2024 sind bis zum 31. März 2024 einzureichen.

Dieser Antrag sollte entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul folgendes enthalten:

  • Benennung eines Projektverantwortlichen
  • Nachweis/Erklärung der Nichtgewerblichkeit
  • Projektbeschreibung
  • Beschreibung inwieweit das Projekt die Heimat-, Brauchtumspflege und die Stadtteilverschönerung befördert
  • Darlegung eines Finanzierungsplanes einschließlich der eingesetzten Eigenmittel (finanziell oder Arbeitsleistung)

Wichtiger Hinweis:

Entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul kann eine Förderung nur erfolgen, wenn ein angemessener Eigenanteil (> 50%) erbracht wird bzw. die Gesamtfinanzierung der Maßnahme bereits im Vorfeld anderweitig gesichert ist. Die Fördermittel als solche können lediglich einen kleinen Teil der Finanzierung ausmachen. Sollte es sich bei der Maßnahme um eine Veranstaltung handeln, unterstützt die Stadtverwaltung die Antragsteller bei der Einholung von notwendigen Genehmigungen bzw. erteilt diese kostenfrei.

Im Nachgang muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten unaufgefordert ein Verwendungsnachweis (Rechnungskopien) erfolgen.