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Wirtschaftsförderung

Donnerstag, den 28.03.2019


Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen (Richtlinie Regionales Wachstum) vom 23. Januar 2019

 

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 6 vom 7. Februar 2019 wurde die o. g. Richtlinie veröffentlicht. Gefördert werden können gemäß der Richtlinie kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie sowie des Dienstleistungsbereiches sowie freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Gegenstand der Förderung sind Investitionen für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer Betriebsstätte sowie die Modernisierung einer Betriebsstätte entsprechend der Richtlinie.

 

Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB (Pirnaische Straße 9 in 01069 Dresden, Telefon: 0351/4 91 00).

 

 

Gabriele Bäßler, Referentin,
Projekt- und Investorenleitstelle