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Stadtteilbudget zur Förderung bürgerschaftlicher Initiativen auch im Jahr 2019 verfügbar

Freitag, den 08.03.2019

Seit dem Jahr 2017 besteht die Möglichkeit für nicht-gewerbliche, bürgerschaftliche Initiativen zur Beantragung von Fördermitteln, das sogenannte Stadtteilbudget.
Im Jahr 2018 wurde dieses bereits intensiv in Anspruch genommen.(Kindertagsfest in Kötzschenbroda, Stadtteilfest Niederlößnitz, Jubiläumsfeier des Luisenstifts oder Anschaffungen wie Sitzbänke für die Begegnungsstätte Lindenau)

Auch für das Jahr 2019 wird das Stadtteilbudget wieder zur Verfügung gestellt. Gefördert werden Veranstaltungen, welche der Heimatpflege dienen, die Herausgabe von Druckerzeugnissen sowie die Verschönerung von Denkmalen, Plätzen und Straßen (nicht die laufende Unterhaltung).
Mit der Ausreichung der Fördermittel ist der Wunsch verbunden, in allen Stadtteilen Eigeninitiativen zur Gestaltung eines lebendigen Wohnumfeldes anzuregen und stabil zu fördern. Die Höhe der Budgets betragen - jeweils 4.000 € für die Stadtzentren Radebeul-Ost (Radebeul, Oberlößnitz) und Radebeul-West (Kötzschenbroda, Fürstenhain, Niederlößnitz) - und jeweils 2.000 € für die anderen fünf Radebeuler Ortsteile (Lindenau, Naundorf, Serkowitz, Wahns-dorf, Zitzschewig).
Es besteht die Möglichkeit, diese Mittel über einen Zeitraum von maximal fünf Jahren anzusparen und damit auch größere Projekte zu fördern. Die Beantragung kann formlos oder über ein entsprechendes Antragsformular erfolgen
- Download unter www.radebeul.de/stadtteilbudget oder anzufordern über die Zentrale Leitstelle der Stadt Radebeul. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Bollmann, zu erreichen unter Telefon 0351/8311 541 oder E-Mail l

Beantragung ist bis 31. März notwendig!

Im Sinne der bessern Planbarkeit wird gebeten, Anträge oder Vormerkungen für das Jahr 2019 bis zum 31. März 2019 einzureichen. Dieser Antrag sollte entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul (einzusehen unter www.radebeul.de) folgendes enthalten:


- Benennung eines Projektverantwortlichen
- Nachweis/Erklärung der Nichtgewerblichkeit
- Projektbeschreibung
- Inwieweit befördert das Projekt die Heimat-, Brauchtumspflege und die Stadtteilverschönerung?- Darlegung eines Finanzierungsplanes einschließlich Eigenmittel; entsprechend der Förderrichtlinie der Stadt Radebeul kann eine Förderung nur erfolgen, wenn ein angemessener Eigenanteil erbracht wird bzw. die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.


Sollte es sich bei der Maßnahme um eine Veranstaltung handeln, unterstützt die Stadtverwaltung die Antragsteller bei der Einholung von notwendigen Genehmigungen bzw. erteilt diese kostenfrei. Im Nachgang muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten ein Verwendungsnachweis erfolgen.